Ob Sie entwickeln, planen, bauen oder umbauen, wir begleiten Sie mit Kompetenz und aufbauend auf 25 Jahren Erfahrung. Vom ersten Gedanken an über die Entwicklungs-, Planungs- und Ausführungsphase bis zur Haftung für Mängel bieten wir Ihnen rechtssichere Beratung. Gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden ist unsere Maxime. Deshalb liegt unser Schwerpunkt in der außergerichtlichen Beratung und Vertragsgestaltung, nämlich

  • Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Bau- und Werkverträgen sowie Generalunternehmerverträgen
  • Prüfung und Gestaltung von notariellen Kauf- und Bauträgerkaufverträgen
  • Geltendmachung und Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen
  • Durchsetzung von Vergütungsansprüchen

DR. BIRGIT MARLOTH-SAUERWEIN

RECHTSANWÄLTIN, FACHANWÄLTIN FÜR BAU- & ARCHITEKTENRECHT

MARTIN MADSEN

RECHTSANWALT, VEREIDIGTER BUCHPRÜFER

MARIO EICHTEN

RECHTSANWALT
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