Wir beraten und vertreten Unternehmen aller Rechtsformen und ihre Organe wie Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat umfassend. Das Gesellschaftsrecht ist für uns sowohl eigenständiger Schwerpunkt wie auch zugleich zusammen mit Steuerfragen, aber auch im Zusammenhang mit Kapitalanlagen und Gestaltungen innerhalb von Unternehmerfamilien relevant. Wir bieten Ihnen an:

  • Beratung bei der Unternehmensgründung
  • Beratung ausländischer Investoren bei Direktinvestitionen in Deutschland
  • Beratung deutscher Unternehmen bei Direktinvestitionen im Ausland
  • Gestaltung der rechtlich und steuerlich zweckmäßigen Gesellschaftsform, auch grenzüberschreitend und in Outbound-Fällen
  • Erarbeitung von Gesellschaftsverträgen sowie begleitenden Verträgen
  • Strukturierung von Unternehmensgruppen und Unternehmenszusammenschlüssen, auch mit Auslandsbezug
  • Behandlung von Fragen des Konzernrechts
  • Anteilsübertragungen
  • Umwandlungen
  • Joint Ventures und Kooperationen mit ausländischen Partnern
  • Begleitung bei Unternehmenskauf und -verkauf
  • Betriebliche Nachfolgeplanung und Begleitung des Generationswechsels bei Unternehmerfamilien
  • Beratung von und Verträge mit Organen (Vorstand, Geschäftsführung, Beirat etc.). Betreuung bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen sowie Sitzungen anderer Gremien (Aufsichtsräte, Beiräte etc.)
  • Beratung und Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Streitfällen
  • Sanierungsberatung, Insolvenzberatung
  • Beratung und Vertretung in Fällen von Geschäftsführerhaftung, Vorstandshaftung und Haftung des Aufsichtsrats
  • Beratung bei Compliance-Angelegenheiten
  • Beratung und Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen

MARTIN MADSEN

RECHTSANWALT, VEREIDIGTER BUCHPRÜFER
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