Bei der Verwertung von Kreditsicherheiten bei Immobilien sind wir für verschiedene Kreditinstitute umfangreich, vor allem bei der Beratung und Vertretung in Verfahren nach dem ZVG, tätig. Wir übernehmen die Vertretung bei Zwangsversteigerungsterminen sowie im gesamten Zwangsversteigerungs- bzw. Zwangsverwaltungsverfahren.

Zur Wahrnehmung der Zwangsversteigerungstermine verfügen wir über ein bundesweites Netzwerk von Kooperationspartnern, bei denen es sich sämtlich um Rechtsanwälte handelt, die langjährige Erfahrungen im Bereich der Zwangsversteigerung aufweisen. In Westdeutschland und in Süddeutschland werden Zwangsversteigerungstermine fast ausschließlich über Rechtsanwälte wahrgenommen, die entweder Mitarbeiter unserer Kanzlei oder exklusiv für uns tätig sind. Die Rechtsanwälte haben ihre Kompetenz weitestgehend auf Grund ihrer früheren Berufstätigkeit bei Kreditinstituten im Bereich von Sanierungs- oder Abwicklungseinheiten erworben.

Wir verstehen uns als Partner, die sich dem wirtschaftlichen Ziel einer optimalen Sicherheitenverwertung verpflichtet sehen. Daher sehen wir den wahrzunehmenden Versteigerungstermin nicht isoliert, sondern als wesentlichen Bestandteil des gesamten Verwertungsvorganges.

Im Rahmen dieser Tätigkeit kooperieren wir mit Immobilienverwertungs- und Servicing-Gesellschaften sowie spezialisierten Maklern.

Seit 2004 haben wir über 20.000 Versteigerungstermine für Grundschuldgläubiger wahrgenommen. Derzeit beläuft sich das Volumen der betreuten Termine auf rund 3.000 Versteigerungstermine pro Jahr.

Über die Vertretungstätigkeit im Zwangsversteigerungsverfahren hinaus beraten und vertreten wir Kreditinstitute im Bereich des Forderungseinzugs auch in allen damit auftretenden Rechtsfragen des allgemeinen Kreditrechts, Kreditsicherungsrechts, der Durchsetzung der Grundpfandrechte sowie der Titelzustellung.

Selbstverständlich begleiten wir Sie auch in sämtlichen Prozessverfahren anlässlich der Sicherheitenverwertung.

Gerne unterstützen wir Sie mit unserer umfangreichen Erfahrung auch bei der Abwicklung von Sanierungsengagements, insbesondere bei stockenden Großprojekten.

MARIO EICHTEN

RECHTSANWALT

MARTIN MADSEN

RECHTSANWALT, VEREIDIGTER BUCHPRÜFER
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