Im Bereich der Unternehmensnachfolge ist bereits zu Lebzeiten eine intelligente Nachfolgeplanung, die sich aus Elementen der vorweggenommenen und der letztwilligen Erbfolge zusammensetzt, sinnvoll. Es existiert eine breite Anzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, die künftigen Unternehmensnachfolger zu Lebzeiten des Betriebsinhabers in das Unternehmen einzubinden und so eine vorweggenommene Erbfolge mit einer letztwilligen Erbfolge zu koppeln. Dies schließt Stiftungsgestaltungen mit ein.

Der Unternehmensübergeber hat im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge die Möglichkeit, die Vermögensübertragung zeitlich zu planen und zu überwachen. Zudem lässt sich die Übertragung auf diese Weise gesellschafts- als auch steuerrechtlich besser ausgestalten. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Zacher Madsen beweisen ihre Kompetenz in den für die Unternehmensnachfolge relevanten Bereichen des Erb-, Familien-, Gesellschafts- und Steuerrechts, indem ein Team von Spezialisten den Übergabevorgang in allen für den Übergeber und den Nachfolger relevanten rechtlichen Bereichenberät und optimiert.

Sollte eine vorweggenommene Erbfolge nicht in Betracht kommen, werden die Fachanwälte der Kanzlei ZACHER MADSEN eine entsprechende testamentarische Ausgestaltung zur optimalen gesellschafts- und steuerrechtlichen Übergabe des Unternehmens für den Fall des Todes vorschlagen und eine letztwillige Verfügung entwerfen.

MONIKA FINK-PLÜCKER

RECHTSANWÄLTIN, FACHANWÄLTIN FÜR ERBRECHT & FAMILIENRECHT

PROF. DR. THOMAS ZACHER, MBA

RECHTSANWALT, FACHANWALT FÜR STEUERRECHT, BANK- & KAPITALMARKTRECHT, STEUERBERATER
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