Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung seitens des Erblassers kann in vielen Fällen eine streitvermeidende und sinnvolle Lösung sein. Wenn der Erblasser den Nachlassbestand für längere Zeit erhalten will, der Erbe minderjährig oder im Geschäftsverkehr unerfahren ist, eine Erbengemeinschaft gütlich auseinandergesetzt werden soll oder der Erblasser sicherstellen will, dass der Erbe seine letztwilligen Anordnungen befolgt, ist die Einsetzung einer Verwaltungs- oder Dauervollstreckung zu überdenken.
Die Fachanwälte der Kanzlei ZACHER MADSEN beraten den Testierenden über die verschiedenen Arten der Testamentsvollstreckung, die möglichen einsetzbaren Kontrollmechanismen sowie über die Auswahl des Testamentsvollstreckers und die entsprechenden testamentarischen Formulierungen und übernehmen auch Testamentsvollstreckungen, wenn der Testierende dies wünscht.
Das Rechtsverhältnis des Testamentsvollstreckers zu den Erben, die Bestallung und Absetzung des Testamentsvollstreckers und die Durchführung der Testamentsvollstreckung werden u.a. besprochen und optimiert. Für den Erblasser wird mit Hilfe dieser Vorgehensweise eine größtmöglicher Sicherheit und Planbarkeit der Nachlassverteilung ermöglicht.