Im Bereich des Wohnungs- und Teileigentums umfasst unsere Tätigkeit für Sie:

  • Konzeption und Prüfung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Prüfung und Gestaltung von Verwalterverträgen
  • Beratung zur Vorbereitung von Eigentümerversammlungen
  • Begleitung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen

DR. BIRGIT MARLOTH-SAUERWEIN

RECHTSANWÄLTIN, FACHANWÄLTIN FÜR BAU- & ARCHITEKTENRECHT

MARTIN MADSEN

RECHTSANWALT, VEREIDIGTER BUCHPRÜFER

MARIO EICHTEN

RECHTSANWALT
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