Im Bereich des Wohnungs- und Teileigentums umfasst unsere Tätigkeit für Sie:
- Konzeption und Prüfung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Prüfung und Gestaltung von Verwalterverträgen
- Beratung zur Vorbereitung von Eigentümerversammlungen
- Begleitung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen