In Zusammenhang mit der Vermietung von Gewerbeimmobilien ist es uns wichtig, durch eine frühe Beratung und interessengerechte Vertragsgestaltung potentiellen Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern vorzubeugen. Unser Schwerpunkt liegt daher auf der Vertragsberatung und Vertragsgestaltung sowie auf der Begleitung beim Abschluss des Vertrages. Aber auch bei der Abwicklung und der Durchsetzung von Forderungen aus dem Miet-/Pachtvertrag erhalten Sie von uns zielgerichtete Unterstützung und Vertretung.

DR. BIRGIT MARLOTH-SAUERWEIN

RECHTSANWÄLTIN, FACHANWÄLTIN FÜR BAU- & ARCHITEKTENRECHT

MARTIN MADSEN

RECHTSANWALT, VEREIDIGTER BUCHPRÜFER

MARIO EICHTEN

RECHTSANWALT
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