Hierbei können wir Ihnen helfen:
- Prüfung von Bauträgerkaufverträgen
- Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen für einzelne Erwerber oder die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Konzeption von Bauträgerobjekten entsprechend der MaBV
- Vertragliche Konzeption von Bauherrengemeinschaften
- Vertragliche Konzeption der Errichtung von Sonderimmobilien (z.B. Pflegeheime)